Allgemeine Fragen & Antworten zur VG Media

Was ist eine Verwertungsgesellschaft?

Eine Verwertungsgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Rechteinhabern (Wahrnehmungsberechtigte). Sie lizenziert die Rechte von Urhebern und Leistungsschutzrechtsinhabern an die Nutzer. Die Einnahmen schüttet sie abzüglich der Verwaltungskosten nach einem Verteilplan an die einzelnen Wahrnehmungsberechtigten aus. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in Deutschland ist das Urheberrechtswahr-nehmungsgesetz (UrhWG).

Was ist die Aufgabe der VG Media?

Die VG Media nimmt die Urheber- und Leistungsschutzrechte von  Medienunternehmen  wahr und setzt eine angemessene Vergütung für die Nutzung der Rechte dieser durch. Die  eingenommene Vergütung steht im Falle der VG Media im Einzelnen den privaten Fernseh- und Hörfunksendern zu. Sie wird an die Sender nach verschiedenen Kriterien, wie z. B. dem Zuschauer-marktanteil und der technischen Reichweite, jährlich ausgeschüttet. Die VG Media macht als Verwertungsgesellschaft keinen Gewinn.

Wofür genau erhalten diese Fernseh- und Hörfunksender eine Vergütung?

Die Sender investieren jährlich rund 7 Mrd. Euro allein in die Erstellung von Inhalten. Die 24-stündigen Sendesignale an 365 Tagen im Jahr sind das Ergebnis dieser erheblichen Investition. Diese Sendesignale werden durch die Sender zur Verfügung gestellt und sind durch ein eigenes Leistungsschutzrecht im Urheberrechtsgesetz geschützt. Wenn ein Dritter die Sendesignale der privaten Programme nutzt, muss er eine Vergütung an die VG Media entrichten. Gleiches gilt z. B. für sogenanntes Programmbegleitmaterial, d. h. Texte, Fotos und bewegte Bilder, die von den Sendern aufwändig erstellt werden und von Dritten für eigene Geschäftsmodelle im Rahmen sogenannter Elektronischer Programmführer (EPG) genutzt werden.

Was geschieht, wenn Nutzer keinen Lizenzvertrag mit der VG Media abschließen?

Dort, wo Kabelnetzbetreiber, die Wohnungswirtschaft, Beherbergungsbetriebe, EPG-Betreiber und andere Nutzer Rechte am Programmsignal, am EPG-Programmbegleitmaterial oder auf weitere mannigfaltige Weise nutzen, ist eine angemessene Vergütung an die VG Media bzw. die Rechteinhaber zu entrichten. Dies gewährleistet die Beteiligung der Sender an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Urheber- und Leistungsschutzrechte, z. B. an den Fernseh- und Hörfunkprogrammen oder am Programmbegleitmaterial.

Gemäß dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz sind Rechtenutzer folglich verpflichtet, sich die erforderlichen Nutzungsrechte vertraglich einräumen zu lassen und die Nutzung angemessen zu vergüten. Ohne Abschluss eines Vertrages ist die Nutzung der Programmsignale oder des Programm-begleitmaterials (Bilder, Texte, Audiosequenzen und Trailern) in elektronischen Programmführern (EPG) rechtswidrig.

Wer in die Rechte der von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen eingreift, macht sich nach dem Urheberrechtsgesetz schadensersatzpflichtig und ggf. strafbar (§§ 97, 106 UrhG). Die VG Media erhebt in diesem Fall Unterlassungs- und Schadensersatzklagen und erstattet Anzeige. Unterstützt wird sie bei der systematischen Aufarbeitung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen von der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V.), zu der Sie weitere Informationen hier finden: www.gvu.de.

Ist die Vergütung nicht bereits durch Zahlung an die GEZ abgegolten?

Die GEZ erhebt ausschließlich Gebühren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (z. B. ARD, ZDF, Phoenix, KiKa, NDR, WDR und über 60 öffentlich-rechtliche Hörfunksender etc.). An den über 7 Mrd. Euro Gebühreneinnahmen werden die privaten Sendeunternehmen nicht beteiligt.