27.02.2012
AG Leipzig: Hotels müssen urheberrechtliche Vergütung an die VG Media zahlen
>> Gerichtsurteil vom 28.12.2011 downloaden (PDF 132 Kb)
>> Gerichtsurteil vom 01.02.2012 downloaden (PDF 150 Kb)
16.11.2011
Das Gericht wies die Klage eines Hoteliers durch Versäumnisurteil ab, der auf Grundlage des BGH-Urteils vom 12.11.2009 (Az. I ZR 160/07) zum Hotelfernsehen Rückzahlung der an die VG Media gezahlten Lizenzvergütung verlangt hatte.
Das Gericht stellte in der mündlichen Verhandlung klar, dass das BGH-Urteil den Hotelier weder berechtige, den mit der VG Media abgeschlossenen Lizenzvertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anzufechten noch stehe dem Hotelier Rücktritts- oder Kündigungsrechte zu. Insbesondere konnte sich das Hotel auch nicht darauf berufen, bereits einen Kabelanschlussvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen zu haben.
Dies mache einen Vertragsschluss mit der VG Media nicht entbehrlich. Das klagende Hotel verzichtete nach den Ausführungen des Gerichts auf die Antragstellung, so dass das Gericht die Klage des Hotels durch Versäumnisurteil abwies.
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Das Urteil ist rechtskräftig.
14.11.2011
Das Landgericht Potsdam stellte in dem Rechtsstreit der VG Media gegen einen Kabelnetzbetreiber aus Brandenburg an der Havel mit Urteil vom 14. November 2011 fest, dass der Lizenzvertrag der VG Media mit dem beklagten Kabelnetzbetreiber eine „rechtefreie“ Belieferung der sogenannten Netzebene-4-Kabelbetreiber und auf keinen Fall eines Netzebene-3-Kabelbetreibers gestattet.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
13.10.2011
Der EuGH stellt fest, dass ein Anbieter von Satelliten-Bouquets für seine Tätigkeit bei einer direkten oder indirekten Übertragung von Fernsehprogrammen, bei der die geschützten Werke einem neuen Publikum zugänglich gemacht werden, eine Erlaubnis der Inhaber der betroffenen Rechte benötigt.
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30.06.2011
Das OLG München bestätigt in seinem abschließenden Urteil vom 30.06.2011 (AZ: 6 Sch 14/09 WG) die gesetzliche Pflicht von Hotelbetreibern und Kabelunternehmen, eine angemessene Vergütung für die Nutzung der TV- und Radioprogramme an die privaten Sendeunternehmen zu zahlen.
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