Die Nutzung von Begleitmaterial, also von Bildern, Texten, Audiosequenzen und Bewegtbildern (Trailern), in elektronischen Programmführern.
Zu den Basisinformationen zählen Angaben wie Sendezeitpunkt, Titel, Mitwirkende, Dauer, Genre, etc. Das Begleitmaterial umfasst Bilder, Texte, Audiosequenzen und Bewegtbilder (Trailer), die von den Sendeunternehmen zur Ankündigung ihrer Programme angefertigt werden.
Ja, die Sender beschäftigen zahlreiche Fotografen und besonders qualifizierte Textredakteure, die das Begleitmaterial unter großem Aufwand anfertigen. Es handelt sich um eigenständige, qualitativ hochwertige Bilder, Texte, Audiosequenzen und Trailer.
Nein, die Basisinformationen werden derzeit sowohl digitalen als auch Printmedien von den Sendeunternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt. Vom Tarif der VG Media werden Basisinformationen nicht erfasst.
Für gedruckte Programmzeitschriften ändert sich durch den EPG-Tarif der VG Media derzeit nichts.
Nein, die Sendeunternehmen haben der VG Media nur die Rechte an der Nutzung des Begleitmaterials in elektronischen Programmführern (EPG) eingeräumt.
Die Sendeunternehmen stellen das Begleitmaterial auch für die Printnutzung in ihren Presselounges und Pressezentren im Internet zum Abruf bereit. Die Nutzungsbedingungen in Printmedien sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt, die die Nutzer beim "Log-In" in die Presselounges und Pressezentren bestätigen und akzeptieren.
Der Tarif "EPG" der VG Media wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie können den Tarif hier auf der Internetseite in der Menüleiste rechts abrufen.
Nein, die Verlage halten es bei der Pressespiegelvergütung ganz genauso. Für die elektronische Nutzung verlangt die PMG im Namen der Verlage eine Vergütung, für gedruckte Pressespiegel nimmt die VG Wort die Rechte wahr.