Die VG Media nimmt die Weitersenderechte der privaten Sendeunternehmen wahr. Dazu zählt auch die öffentliche Wiedergabe von Programmsignalen in Gastzimmern durch Weitersendung der Programme innerhalb des Beherbergungsbetriebes und das Bereitstellen von Empfangsgeräten (TV-Geräte, Radios, Radiowecker etc.) Die Nutzung dieser Rechte ist nach dem Urheberrechtsgesetz vergütungspflichtig und steigert auch die Werthaltigkeit des vermieteten Hotelzimmers für den Hotelier gegenüber seinem Gast. Dabei kommt es nicht darauf an, mit welcher Technik das Eingangssignal zugeführt wird (z. B. Kabel, Satellit, IPTV, DVB-T, WLAN).
Die GEMA nimmt nicht nur Rechte von Komponisten und Tonträgerherstellern wahr, sondern zieht auch für weitere Rechteinhaber und deren Verwertungsgesellschaften die Vergütung ein. Die VG Media hat zur Verwaltungsvereinfachung mit der GEMA eine Vereinbarung geschlossen. Hotels und ähnliche Einrichtungen können sich deshalb durch einen Lizenzvertrag mit der GEMA auch die von der VG Media wahrgenommenen Rechte einräumen lassen. Für den Beherbergungsbetrieb hat dies den Vorteil, dass er sehr viele Nutzungsrechte auf einmal erwerben und abrechnen kann.
Ohne Abschluss eines Vertrages ist die Nutzung der Programmsignale rechtswidrig. Wer in die Rechte der von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen eingreift, macht sich nach dem Urheberrechtsgesetz schadensersatzpflichtig und ggf. sogar strafbar (§§ 97, 106 UrhG). Die GEMA erhebt in diesem Fall für die VG Media Unterlassungs- und Schadensersatzklagen und erstattet Anzeige.
Der Tarif "Hotels und ähnliche Einrichtungen" der VG Media wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie können den Tarif hier auf der Internetseite in der Menüleiste rechts abrufen.
Mitgliedern des DEHOGA räumt die GEMA gemäß eines zwischen dem DEHOGA und der VG Media ausgehandelten Lizenzvertrages Sonderkonditionen ein. Anstelle des Regeltarifs von € 9,67 bezahlen DEHOGA- Mitglieder dann nur € 5,00. Bei Nachweis Ihrer Mitgliedschaft im DEHOGA übersendet Ihnen die GEMA gerne den zwischen der VG Media und dem DEHOGA abgestimmten Lizenzvertrag.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und Fragen an Ihre zuständige GEMA-Bezirksdirektion.