Die VG Media nimmt die Weitersenderechte der privaten Sendeunternehmen wahr. Dazu zählt auch die öffentliche Wiedergabe von Programmsignalen in Patientenzimmern durch Weitersendung der Programme innerhalb des Krankenhauses durch Verteilanlagen oder ähnliche technische Einrichtungen und / oder Bereitstellen von Empfangsgeräten (TV-Geräte, Radios, Radiowecker etc.). Die Nutzung dieser Rechte ist nach dem Urheberrechtsgesetz vergütungspflichtig, denn sie steigert die Werthaltigkeit des Patientenzimmers für den Krankenhausträger gegenüber dem Patienten. Dabei kommt es nicht darauf an, mit welcher Technik das Eingangssignal zugeführt wird (z.B. Kabel, Satellit, IPTV, DVB-T, WLAN).
Die GEMA nimmt nicht nur Rechte von Komponisten und Tonträgerherstellern wahr, sondern zieht auch für weitere Rechteinhaber und deren Verwertungsgesellschaften die Vergütung ein. Die VG Media hat zur Verwaltungsvereinfachung mit der GEMA eine Vereinbarung geschlossen. Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Einrichtungen können sich deshalb durch einen Lizenzvertrag mit der GEMA auch die von der VG Media wahrgenommenen Rechte einräumen lassen. Für den Betreiber hat dies den Vorteil, dass er sehr viele Nutzungsrechte auf einmal erwerben und abrechnen kann.
Ohne Abschluss eines Vertrages ist die Nutzung der Programmsignale rechtswidrig. Wer in die Rechte der von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen eingreift, macht sich nach dem Urheberrechtsgesetz schadensersatzpflichtig und ggf. strafbar (§§ 97, 106 UrhG). Die GEMA erhebt in diesem Fall für die VG Media Unterlassungs- und Schadensersatzklagen und erstattet Anzeige.
Der Tarif „Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Einrichtungen“ der VG Media wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie können den Tarif hier auf der Internetseite in der Menüleiste rechts abrufen.
Soweit ein entsprechender Verband mit der VG Media einen Gesamtvertrag abgeschlossen hat, räumt die GEMA den Mitgliedern Sonderkonditionen ein. Bitte erkundigen sie sich bei Ihrem Branchenverband.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und Fragen an Ihre zuständige GEMA-Bezirksdirektion.