Die VG Media nimmt die Weitersenderechte der privaten Sendeunternehmen wahr. Dazu zählt auch die öffentliche Wahrnehmbarmachung und die öffentliche Wiedergabe von Programmsignalen in Fitness- und Sporteinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen durch Weitersendung der Programme innerhalb des Betriebes und das Bereitstellen von Empfangsgeräten (TV-Geräte, Radios, Radiowecker etc.). Die Nutzung dieser Rechte ist nach dem Urheberrechtsgesetz vergütungspflichtig und steigert auch die Werthaltigkeit der angebotenen Leistung für den Betreiber gegenüber seinem Kunden. Dabei kommt es nicht darauf an, mit welcher Technik das Eingangssignal zugeführt wird (z. B. Kabel, Satellit, IPTV, DVB-T, WLAN).
Die GEMA nimmt nicht nur Rechte von Komponisten und Tonträgerherstellern wahr, sondern zieht auch für weitere Rechteinhaber und deren Verwertungsgesellschaften die Vergütung ein. Die VG Media hat zur Verwaltungsvereinfachung mit der GEMA eine Vereinbarung geschlossen. Fitness- und Sporteinrichtungen und ähnliche Einrichtungen können sich deshalb durch einen Lizenzvertrag mit der GEMA auch die von der VG Media wahrgenommenen Rechte einräumen lassen. Für den Betreiber hat dies den Vorteil, dass er sehr viele Nutzungsrechte auf einmal erwerben und abrechnen kann.
Ohne Abschluss eines Vertrages ist die Nutzung der Programmsignale rechtswidrig. Wer in die Rechte der von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen eingreift, macht sich nach dem Urheberrechtsgesetz schadensersatzpflichtig und strafbar (§§ 97, 106 UrhG). Die GEMA erhebt in diesem Fall für die VG Media Unterlassungs- und Schadensersatzklagen und erstattet Anzeige.
Die Tarife „Fitness- und Sporteinrichtungen“ und "Öffentliche Wiedergabe an Fitnessgeräte" der VG Media wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie können die Tarife hier auf der Internetseite in der Menüleiste rechts abrufen.
Soweit ein entsprechender Verband mit der VG Media einen Gesamtvertrag abgeschlossen hat, räumt die GEMA den Mitgliedern Sonderkonditionen ein. Bitte erkundigen sie sich bei Ihrem Branchenverband.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und Fragen an Ihre zuständige GEMA-Bezirksdirektion.