Die VG Media nimmt die Weitersenderechte der privaten Sendeunternehmen wahr. Dazu zählt auch die Weitersendung der Programmsignale innerhalb eines Kabelnetzes und die Bereitstellung der Programmsignale zur Nutzung. Die Nutzung dieser Rechte ist nach dem Urheberrechtsgesetz vergütungspflichtig und gewährt dem Urheber- und Leistungsschutzberechtigten eine angemessene Beteiligung an dem Mehrwert, der durch die Verwertung seiner Leistung entsteht.
Grundsätzlich unterliegt jede Empfangsanlage (Kabelanlage, Satellitenanlage, Gemeinschaftsantennenanlage), die eine Mehrzahl von Haushalten mit den Programmsignalen versorgt, der Vergütungspflicht.
Die GEMA nimmt Rechte von Komponisten wahr und zieht zudem die Vergütung für weitere Rechteinhaber wie Orchestermusiker, Tonträgerhersteller und Autoren ein. Die VG Media nimmt dagegen die Rechte der Sendeunternehmen am Programmsignal wahr.
Ohne Abschluss eines Vertrages ist die Nutzung der Programmsignale rechtswidrig. Wer in die Rechte der von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen eingreift, macht sich nach dem Urheberrechtsgesetz schadensersatzpflichtig und strafbar (§§ 97, 106 UrhG). Die VG Media erhebt in diesem Fall Unterlassungs- und/oder Schadenersatzklage und erstattet Anzeige.
Der Tarif „Weitersendung“ wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie können diesen hier auf der Internetseite in der Menüleiste rechts abrufen.
Mitgliedern von Verbänden räumt die VG Media nach Abschluss eines mit den Verbänden ausgehandelten Lizenzvertrages Sonderkonditionen ein. Auf den Regeltarif wird nach Abschluss des Lizenzvertrages ein Gesamtrabatt gewährt. Bei Nachweis Ihrer Mitgliedschaft in einem der Kabelverbände übersenden wir Ihnen gerne den mit dem jeweiligen Verband abgestimmten Lizenzvertrag.